AEO - von Experten gut beraten
Seit dem 1. Januar 2008 können am Zollgeschehen beteiligte EU-Unternehmen den Status des AEO (Authorized Economic Operator) als Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beantragen.
Der AEO besitzt dabei einen besonderen Status, der ihn als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig kennzeichnet und zollrechtliche Vereinfachungen eröffnet. Weiterhin ermöglicht dieser Status Unternehmen Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und bevorzugte Behandlung von Zollanmeldungen im Im- und Export (AEO-S "Security"oder AEO-F "Full").
Vorrangige Ziele der Benennung von AEO's ist die Absicherung der internationalen supply chain vom Hersteller bis zum Endverbraucher und eine beschleunigte Kommunikation mit dem Zoll.
dbh ist AEO-S zertifiziert und berät Sie mit langjährigem Know-how in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner Norbert Tutsch Consulting für Zoll / Außenwirtschaftsrecht und Energiecontracting in der Analyse, Planung und Durchführung Ihrer individuellen AEO-Zertifizierung.
Hintergrundwissen zum AEO finden Sie hier.
