AEO - von Experten gut beraten

Seit dem 1. Januar 2008 können am Zollgeschehen beteiligte EU-Unternehmen den Status des AEO (Authorized Economic Operator) als Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beantragen.

Der AEO besitzt dabei einen besonderen Status, der ihn als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig kennzeichnet und zollrechtliche Vereinfachungen eröffnet. Weiterhin ermöglicht dieser Status Unternehmen Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und bevorzugte Behandlung von Zollanmeldungen im Im- und Export (AEO-S "Security"oder AEO-F "Full").

Vorrangige Ziele der Benennung von AEO's ist die Absicherung der internationalen und supply chain vom Hersteller bis zum Endverbraucher und eine beschleunigte Kommunikation mit dem Zoll.

Die dbh ist AEO-S zertifiziert und lässt sich für alle Zoll- und Außenwirtschaftfragen von unserem Partner Norbert Tutsch Consulting für Zoll-/ Außen- wirtschaftsrecht und Energiecontracting beraten. Wenn es um Fragen zum AEO-Zertifikat geht stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Hintergrundwissen zum AEO finden Sie hier.