Die EU Kommission hat die öffentliche Konsultation zum Thema EU Single Window Environment for Customs am 9. Oktober 2018 eingeleitet. Bis zum 16. Januar 2019 können sich am grenzüberschreitenden Warenverkehr Beteiligte an der Konsultation beteiligen und den Planungsprozess aktiv gestalten.

Was ist das EU Single Window für den Zoll?

EU-Konsultation zum "EU Single Window Environment for Customs" 1

Das Single Window (SW) ist definiert als eine Einrichtung, die es den am Handel und Verkehr Beteiligten ermöglicht, standardisierte Informationen und Dokumente bei einem einzigen Zugangspunkt anzumelden, um alle import-, export- und transitbezogenen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen (vgl. UNECE-Empfehlung 33). Das EU Single Window Umfeld für den Zoll konzentriert sich auf Zollformalitäten und bezieht alle Beteiligten ein, die sich mit dem grenzüberschreitenden Warenverkehr befassen.
 
Ziel des EU Single Window Umfeldes für den Zoll ist es, es den Wirtschaftsbeteiligten zu ermöglichen, alle Informationen, die durch die Zoll- und Nichtzollvorschriften für den grenzüberschreitenden Warenverkehr in der EU erforderlich sind, elektronisch und nur einmal zu übermitteln. 
 
Derzeit konzentrieren sich, insbesondere wegen der Komplexität und der Machbarkeit, die Aktivitäten auf die Schaffung eines umfangreichen Datenaustausch-Umfeldes für die endgültige Zollabwicklung notwendigen Zertifikate und Genehmigungen. Die Anmeldungen dazu sind natürlich weiterhin über die gewohnten Wege der elektronischen Zollanmeldungssysteme vorzunehmen (also in Deutschland ATLAS, z.B. über zertifizierte Zollsoftware). Die Vorteile eines solchen Ansatzes liegen dann darin, dass der Datenaustausch zwischen dem Zoll und den weiteren am Prozess beteiligten Behörden über diese Funktionalität erfolgen kann (inklusive der nötigen Rückmeldungen).

Projektgruppe Zoll 2020

Parallel zu den bereits angelaufenen Aktivitäten zum Zertifikatsaustausch (z.B. GVDE) wurde im Dezember 2016 eine Projektgruppe Zoll 2020 eingesetzt, die einen möglichen Rahmen für die Entwicklung des EU-Single Window für den Zoll einschließlich seiner rechtlichen Aspekte untersuchen soll.

Diese Projektgruppe befasst sich mit der globalen Vision des EU Single Window Umfeldes für den Zoll, einschließlich der Abdeckung der automatisierten Annahme und Überprüfung von Zertifikaten zur Unterstützung der Zollanmeldung, der notwendigen Rechtsgrundlage sowie des Aktionsplans zur Schaffung eines solchen Umfeldes. Aktuell ist die Arbeit der Projektgruppe an den Punkt gelangt, einen ersten offiziellen Report zu erstellen, der auch eine umfassende Folgenabschätzung (also pro und kontra bzw. Vorteile und Herausforderungen) beinhalten wird. Dieser Bericht ist dann Basis für die politischen Gremien, eine Entscheidung über die tatsächliche Umsetzung des Projektes zu fällen (auch über den detaillierten Umfang und die Art der Umsetzung).

Umfrage zum Single Window durch die EU Kommission

Die EU Kommission hat nun aktuell eine Umfrage gestartet, die den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit einräumt, sich zu einem derartigen Single Window Ansatz zu äußern. Da wir, die dbh Logistics IT AG, über unsere aktive Arbeit im Verband „International Port Community Systems Association“ bereits intensiv in die Geschicke der Projektgruppe eingebunden sind, möchten wir Ihnen, unseren Kunden, nun diese Umfrage der EU zur Verfügung stellen. Gern möchten wir Sie einladen, sich die Zeit zu nehmen, und an der Gestaltung eines EU Single Window für Zoll mitzuwirken. 

Das Hauptziel der Konsultation besteht darin, Feedback von Unternehmen, Einzelpersonen und anderen interessierten Parteien zu einer möglichen EU-Initiative über eine „EU-Single Window“ für den Zoll zu sammeln.

Die Ergebnisse werden in die Folgenabschätzung für eine mögliche zukünftige Initiative zu einem einheitlichen EU-Zollumfeld einfließen. In diesem Zusammenhang ist es von größter Bedeutung, dass die Konsultation die wichtigsten Interessengruppen erreicht, um eine hohe Beteiligungsrate zu erreichen, die einen soliden Beitrag zur Folgenabschätzung darstellt.

Zu diesem Zweck möchte die Eu Kommission Sie einladen, die Teilnahme zu fördern und die Konsultation über Ihre Kommunikationskanäle mit Handels- und Wirtschaftsvertretern so weit wie möglich zu veröffentlichen. Den Link zur Beratungswebsite finden Sie hier.

Eine Zusammenfassung der Antworten auf diese Konsultation wird nach Ablauf des Konsultationszeitraums auf der Website der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Kommission veröffentlicht.