Der Fahrplan für die Neubewertung der Bewilligungen im Rahmen des Unionszollkodex (UZK) hat eigentlich vorgesehen, dass die Bewilligungen bis Ende April 2019 alle neu bewertet werden. Derzeit kommt es beim Ausdruck der neuen Bewilligungen zu technischen Schwierigkeiten. Die Bekanntgabe der neuen Bewilligungen verzögert sich daher. Eigentlich sollte die Neubewertung der Bewilligungen bis zum Stichtag 01. Mai 2019 umgesetzt sein. Bis zur Bekanntgabe der neuen Bewilligungen behalten alte Bewilligungen ihre Gültigkeit.

Der neue Zeitplan zur Bekanntgabe der Bewilligungsnummern sieht wie folgt aus:

VerfahrenBekanntgabeVerwendung Bewilligungsnummer im Zollsystem ATLAS
Zolllagerim April 2019ab 01. 2019 erforderlich
Verwahrungslager ab Mai 2019 ab Bekanntgabe der Bewilligungsnummer muss diese verwendet werden, wenn diese zum 1. Mai nicht bekannt ist, ist die Angabe “OHNE” erforderlich
alle anderen Zollverfahren mit Bewilligungen ab Mai 2019 Verwendung der bisherigen Bewilligungsnummer bis zur Bekanntgabe der neuen