Das Jahr 2022 hat für den Bereich Zoll und Außenhandel einige Änderungen gebracht, die wir Ihnen hier kurz näherbringen.

Harmonisiertes System 2022 (HS)

Alle fünf Jahre stellt die Weltzollorganisation (World Customs Organisation WCO) eine Revision des Harmonisierten Systems (HS) und damit auch die Grundlage für neue Warentarifnummern zur Verfügung. Um Änderungen im internationalen Handel z. B. durch technische Neuerungen abzubilden, wurden zum 1. Januar 2022 insgesamt 351 Änderungen umgesetzt. Details und Auswirkungen auf Ihr Geschäft lesen Sie hier.

Intrastatmeldungen

Neue europäische Verordnungen führen zum Jahresbeginn zur Neufassung des Außenhandelsstatistikgesetzes und der entsprechenden Durchführungsverordnung. Hierdurch ändert sich die Nummerierung der in der Intrastat-Anmeldung verwendeten Geschäftsarten. Darüber hinaus muss zwingend die Umsatzsteueridentifikationsnummer (Ust-IDNr.) und das Ursprungsland angegeben werden. Für Unternehmen ist teilweise mit einigem Mehraufwand zu rechnen, denn pro unterschiedlichem Empfänger und unterschiedlichem Ursprungsland der Waren sind jeweils eigene Meldungen abzugeben. Somit können nur noch wenige Warenbewegungen zusammengefasst werden. Vertiefende Informationen stellen wir Ihnen in einem gesonderten Beitrag zur Verfügung.

Anmeldung von Kleinsendungen über IMPOST für E-Commerce

Ab dem 15. Januar 2022 ermöglicht die neue Zollanwendung ATLAS-IMPOST die Abgabe einer Zollanmeldung mit verringertem Datenkranz. Seit dem 1. Juli 2021 muss für Kleinsendungen aus einem Drittland bei der Einfuhr eine Anmeldung beim Zoll abgegeben werden. Darüber hinaus unterliegen alle in die EU eingeführten Waren der Einfuhrumsatzsteuer. Hintergrundinformationen rund um das Thema stellen wir Ihnen hier bereit.

Ende der weichen Migration bei ATLAS Import und Export

Nach aktuellen Planungen endet die weiche Migrationsphase für den Bereich Import (ATLAS 9.1) am 13. November 2022. Für NCTS ist ein Ende der weichen Migration noch nicht angegeben. Für den Bereich Export (ATLAS AES 3.0) wurde das Ende der weichen Migration in das Jahr 2023 verschoben.

Änderungen im Warenverkehr mit Großbritannien

Die Möglichkeit, Zollanmeldungen für Standardwaren („non-controlled goods“) bis zu sechs Monate nach Warenimport aufzuschieben, kann seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr genutzt werden. Ab dem 01. Januar 2022 sind gemäß Phase 2 des Border Operating Models vollständige Zollanmeldungen zum Zeitpunkt der Einfuhr einzureichen. Darüber hinaus ist die Voranmeldung von Produkten tierischen Ursprungs, Lebensmittel, sowie bestimmten Pflanzen und Pflanzenprodukten im Vereinigten Königreich obligatorisch.

Im weiteren Jahresverlauf kommen auf Unternehmen, die nach Großbritannien exportieren mit Phase 3 des Border Operating Models noch weitere Regelungen zu, bei denen sich die Timelines teilweise verschoben haben:

Ab 1. Juli 2022

  • Abgabe summarische Eingangsanmeldungen (Safety and Security Declarations) für alle Güter
  • Vorlage von Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates) und Pflanzengesundheitszeugnissen für die meisten kontrollierten veterinär- und phytosanitären Gütern (SPS-Waren)
  • Durchführung von physischen Kontrollen von SPS-Waren an Grenzkontrollstellen

Ab 1. September 2022

  • Bescheinigung und Kontrollen für alle Milcherzeugnisse (statt 1. Juli 2022)

Ab 1. November 2022

  • Bescheinigungen und Kontrolle für alle restlichen regulierten Erzeugnisse tierischen Ursprungs, einschließlich zusammengesetzter Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse (statt 1. Juli 2022)

Kundenseminare Advantage Customs

Um Sie aktuell im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zu halten, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unseren Advantage Customs Seminaren. Hier erlernen Sie neben allgemeinen Neuerungen im Produktumfeld auch fachliche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Nutzen Sie die Gelegenheit und tauschen Sie sich direkt mit unseren Zollexperten aus. Direkt zur Anmeldung