Zentrale Zollabwicklung – der Grundgedanke ist einfach

Unabhängig davon, wo sich die Waren befinden, wird die Zollanmeldung bei der zentral zuständigen Zollstelle abgegeben. Die Gestellung der Waren erfolgt am zugelassenen Ort in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Ist eine Beschau notwendig, erfolgt diese auch am zugelassenen Warenort durch die Zollbehörde vor Ort. Beispiel: die Ausfuhranmeldung erfolgt bei dem für Sie zuständigen und in der Bewilligung festgelegten Hauptzollamt in Dortmund (überwachende Zollstelle), die Gestellung der Ware jedoch am Produktionsort in der Tschechischen Republik (Gestellungszollstelle). Von dort kann Ihre Ware dann auf direktem Weg auf die Reise gehen.

Mehr Effizienz, Kostenersparnisse und rechtliche Sicherheit – klare Mehrwerte

Mehrwerte Zentraler Zollabwicklung

Mehr Sicherheit

Das Zoll Know How wird an einer Stelle gebündelt und eine strengere Überwachung und Durchsetzung von Zollvorschriften ermöglicht. Dies trägt dazu bei, dass potenzielle Fehler oder Verstöße frühzeitig erkannt bzw. korrigiert und Bußgelder und rechtliche Probleme umgangen werden können.


Weniger Kosten

Durch die Konsolidierung von Zollaktivitäten an einem zentralen Ort, können Kosten eingespart werden, die sonst bei dezentraler Abwicklung anfallen würden. Dies umfasst Personalkosten, Infrastrukturkosten sowie Ausgaben für Zollsoftware.

Bisher müssen in jedem Mitgliedsstaat gesonderte Schnittstellen und Software implementiert und gewartet werden, um Zollanmeldungen mit allen mitgliedstaatsspezifischen Informationen abzugeben. Das ist eine arbeitsaufwendige und kostenintensive Belastung für europäische Unternehmen. Jetzt genügt eine einheitliche Software zur Abwicklung. Besonders Unternehmen, die in zentralen ERP-Systemen alle Prozesse konzernweit abwickeln möchten, können daher von der Vereinfachung massiv profitieren.

Wer Unterstützung durch Zollmakler oder Speditionen bei der Zollabwicklung im Ausland in Anspruch genommen hat, kann Exporte nun vorabgefertigt an die Speditionen übergeben und Zeit und Geld bei der weiterführenden Exportabwicklung einsparen.


Mehr Effizienz

Die Zollabwicklung über eine zentrale Zollabteilung ermöglicht eine standardisierte und koordinierte Herangehensweise an den Zollprozess. Die Vielzahl von Dokumenten und Datensätzen für jedes Land gehört mit Centralised Clearance der Vergangenheit an. Dies führt zu einer höheren Effizienz, da Abläufe rationalisiert sowie Doppelarbeit vermieden werden.

Die für die Nutzung des Verfahrens notwendige AEO-Zertifizierung bietet den ausländischen Niederlassungen außerdem die Chance, von den zusätzlichen Bewilligungen und Vereinfachungen zu profitieren.


Vereinfachter Umgang mit Zollbehörden

Nicht zu vernachlässigen ist auch der vereinfachte Umgang mit den Zollbehörden. Denn die Kommunikation erfolgt mit der eigenen, bekannten Zollstelle als einzigem Ansprechpartner und in nur einer Sprache. Und auch die Audits erfolgen nur durch eine Zollbehörde.

So funktioniert die Zentrale Zollabwicklung: Beispiel Ausfuhr

Die Zollanmeldung erfolgt unabhängig vom Warentransport bei der zentral zuständigen Zollstelle. Die Gestellung der Waren erfolgt am zugelassenen Ort in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Ist eine Beschau notwendig, erfolgt diese auch am zugelassenen Warenort durch die Zollbehörde vor Ort.

Das gilt es zu beachten:
Die rechtliche Verantwortung für die korrekte Abwicklung des Ausfuhrverfahrens liegt beim Bewilligungsinhaber in Deutschland. Dieser trägt also dementsprechend immer auch das Risiko für Verfahrensfehler.

Beispiel: ein Unternehmen mit Sitz in Dortmund hat Produktionsstätten und Verladeorte in Österreich und der Tschechischen Republik.

Anmeldung über ATLAS

  • Dortmunder Unternehmen meldet Ausfuhren über ATLAS an
  • Ziel: Zollamt Dortmund-Ost als deutsche Ausfuhrzollstelle
  • Ab AES 3.0: Zollstellen in Österreich und Tschechien als Gestellungszollstellen angeben


Ausfuhrverfahren

  • Dortmunder Ausfuhrzollstelle: federführende Steuerung
  • Verfahrens- und fiskalische Verantwortung
  • Unternehmen erhält Entgegennahme, Annahme, MRN


Übermittlung und Beschauanordnung

  • Ausfuhrzollstelle übermittelt Anmeldung und ggf. Beschauanordnung.
  • Empfänger: Zollstelle im anderen Mitgliedsstaat (Gestellungszollstelle).
  • In unserem Beispiel sind das die Zollstellen in Österreich und der Tschechischen Republik.


Übermitteln der Ergebnisse

  • Zollstellen in Österreich und Tschechien übermitteln Ergebnisse,
  • Gestellung vor Ort
  • Ausfuhrzollstelle Dortmund erteilt Überlassung.


Direkter Weg ins Drittland

  • Waren aus Österreich und Tschechien gehen direkt ins Drittland.


Normales zweistufiges Verfahren

  • Ablauf an Ausgangszollstelle, Übermittlung der Ausgangsbestätigung und des Ausgangsvermerks entspricht normalen zweistufigen Verfahren.