Die EU-Entwaldungsverordnung (EU VO 2023/1115) verpflichtet Unternehmen, sich stärker mit der Herkunft ihrer Rohstoffe und Erzeugnisse auseinanderzusetzen. Ziel der Verordnung ist es, Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu stoppen. Unternehmen, die betreffende Produkte in die EU importieren oder aus der EU exportieren, müssen sicherstellen, dass diese Rohstoffe aus „entwaldungsfreien“ Gebieten stammen und die relevanten Rechtsvorschriften des Herkunftslandes eingehalten wurden.
Am 4. Dezember 2025 haben der EU-Rat und Parlament eine politische Einigung über die gezielte Überarbeitung der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erzielt. Ziel ist es, die Umsetzung zu vereinfachen und den Start zu verschieben, um Unternehmen und Behörden mehr Vorbereitungszeit zu geben.
Die Anwendung wird für alle Marktteilnehmer auf den 30. Dezember 2026 verschoben, mit einem zusätzlichen Puffer von sechs Monaten für Kleinst- und Kleinunternehmen auf den 30. Juni 2027. Die erneute Verschiebung des Anwendungsbeginns wurde mit der VO EU 2025/2650 vom 19. Dezember 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Die wichtigsten Änderungen:
- Vereinfachte Sorgfaltspflicht: Nur der erste Inverkehrbringer muss die Erklärung abgeben; nachgelagerte Akteure speichern lediglich die Referenznummer.
- Entlastung für Kleinstunternehmen: Einmalige vereinfachte Erklärung mit Identifikationsnummer.
Reduzierter Verwaltungsaufwand: Bestimmte Druckerzeugnisse (z. B. Bücher, Zeitungen) werden ausgenommen. - IT-System im Fokus: Behörden müssen Störungen melden; Kommission prüft bis April 2026 weitere Vereinfachungen