Am 3. Juni 2026 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1183 veröffentlicht. Damit werden zentrale Regeln im europäischen Zollrecht geändert, insbesondere im Bereich des streichen präferenziellen Ursprungs. Dieser ist entscheidend dafür, ob Unternehmen bei Exporten in Präferenzländer von Zollvergünstigungen profitieren können.

Worum es bei der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1183 geht

Die Reform betrifft die Verordnung (EU) 2015/2447 und verfolgt ein klares Ziel: Zollprozesse sollen einfacher, einheitlicher und digitaler werden. Bisher waren viele Nachweise im Außenhandel dokumentenbasiert, teilweise sogar auf Papier. Künftig sollen diese Informationen stärker digital erfasst und zwischen Unternehmen und Behörden ausgetauscht werden.

Neue Regeln für die Lieferantenerklärung

Ein wichtiger Teil der Änderungen betrifft die sogenannte präferenzielle Lieferantenerklärung. Die Änderungen treten am 23. Juni 2028 in Kraft.
Neu ist: Diese Erklärung soll künftig nicht mehr frei formuliert werden, sondern aus festen digitalen Daten bestehen. Unternehmen müssen bestimmte Informationen standardisiert in ihren IT-Systemen hinterlegen und elektronisch weitergeben.
Das Ziel ist, Fehler zu vermeiden und die Prüfung durch Zollbehörden zu beschleunigen.

Digitalisierung der Zollabwicklung in der EU

Die EU setzt damit ihren Kurs zur Digitalisierung des Zollsystems fort. Statt Papierdokumenten sollen Ursprungsnachweise künftig stärker als digitale Daten verarbeitet werden.
Das bedeutet: Zollinformationen werden nicht mehr nur „auf Papier geprüft“, sondern direkt in digitalen Systemen validiert. Dadurch sollen Prozesse schneller und transparenter werden.

EUR.1 und das neue e-PoC-System ab 2030

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung des e-PoC-Systems ab dem 26. Juni 2030. Dieses System wird für die elektronische Einreichung von EUR.1-Warenverkehrsbescheinigungen genutzt.
Die EUR.1 ist ein Nachweis, der zeigt, dass Waren aus einem bestimmten Land stammen und deshalb zollbegünstigt behandelt werden können.
Mit e-PoC wird dieser Nachweis vollständig digital. Nur im Handel mit Ländern der Pan-Euro-Med-Zone werden dadurch Papierprozesse weitgehend ersetzt.

Was sich für Unternehmen verändert

Für Unternehmen bedeutet die Reform vor allem eines: mehr Digitalisierung in der Zollabwicklung.
Wichtiger als einzelne Dokumente wird künftig die Qualität der Daten in den IT-Systemen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Informationen über Herkunft und Produktion korrekt gespeichert und jederzeit abrufbar sind. Das betrifft vor allem Exportfirmen und Unternehmen mit internationalen Lieferketten.
Die neue EU-Verordnung ist ein weiterer Schritt hin zu einem digitalen Zollsystem. Papierbasierte Nachweise werden nach und nach durch elektronische Daten ersetzt. Für Unternehmen bedeutet das weniger Papierarbeit, aber höhere Anforderungen an ihre digitalen Systeme und Datenqualität.

Wie dbh Unternehmen bei EU-Ursprungs- und Präferenzprozessen unterstützt

Wir unterstützen die Umsetzung der neuen EU-Zollanforderungen, indem sie Zoll-, Außenhandels- und ERP-Prozesse in integrierten IT-Lösungen miteinander verbinden.
Dadurch sinkt die Fehleranfälligkeit in der Zollabwicklung, während gleichzeitig die Einhaltung der neuen digitalen Vorgaben der EU, insbesondere im Hinblick auf standardisierte Datenelemente und zukünftige elektronische Nachweissysteme wie e-PoC, erleichtert wird.

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