Die wichtigste Änderung auf einen Blick

Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige Zollbefreiung für Pakete mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union an Verbraucher in der EU verschickt werden.

Das bedeutet: Wer künftig beispielsweise bei Online-Händlern aus China, den USA oder Großbritannien bestellt, muss in vielen Fällen mit zusätzlichen Zollkosten rechnen.

Warum führt die EU die neuen Regeln ein?

Bisher konnten viele kleine Pakete aus Nicht-EU-Ländern zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden. Nach Ansicht der EU verschaffte dies ausländischen Online-Händlern einen Vorteil gegenüber europäischen Unternehmen.

Mit den neuen Regeln möchte die EU für mehr Chancengleichheit im Online-Handel sorgen.

Welche Kosten kommen auf Verbraucher zu?

Bis eine neue digitale EU-Zollplattform – voraussichtlich im Jahr 2028 – eingeführt wird, gilt für viele dieser Sendungen ein pauschaler Zoll von 3 Euro.

Wichtig: Die 3 Euro werden nicht automatisch pro Paket berechnet. Enthält eine Bestellung verschiedene Produktarten, können je nach Zusammensetzung des Pakets höhere Zollkosten entstehen.

Welche Sendungen sind betroffen?

Die neuen Vorschriften gelten für Fernverkäufe, das bedeutet:

Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern

Pakete mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro

Sendungen, die direkt an Verbraucher in der EU geliefert werden

Ändert sich etwas bei der Zollabfertigung?

Für Verbraucher ändert sich in der Praxis meist wenig. Die Zollabwicklung erfolgt weiterhin über die Versand- und Kurierdienste. Unternehmen und Zollvertreter müssen jedoch neue Vorgaben bei der Anmeldung der Waren beachten.

Bleiben andere Zollbefreiungen bestehen?

Ja. Die neue Regelung betrifft ausschließlich die bisherige Zollbefreiung für Kleinsendungen bis 150 Euro. Andere Zollbefreiungen und Ausnahmeregelungen bleiben weiterhin bestehen.

Welche Folgen hat die Regelung für Temu, Shein, AliExpress und ähnliche Plattformen?

Die neuen Zollvorschriften könnten insbesondere große Online-Marktplätze wie Temu, Shein, AliExpress und andere Anbieter treffen, die viele günstige Waren direkt aus Nicht-EU-Ländern an europäische Verbraucher versenden. Bislang profitierten diese Unternehmen häufig davon, dass Kleinsendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro zollfrei eingeführt werden konnten.

Durch den Wegfall dieser Zollbefreiung steigen künftig die Importkosten für viele Sendungen. Das kann dazu führen, dass die Endpreise für Verbraucher in der EU höher werden oder die Händler einen Teil der zusätzlichen Kosten selbst tragen müssen. Zudem erhöht sich der Verwaltungsaufwand, da mehr Sendungen zollrechtlich erfasst und angemeldet werden müssen.

Die EU verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische und außereuropäische Online-Händler zu schaffen. Für Plattformen, deren Geschäftsmodell stark auf günstigen Direktlieferungen aus Drittstaaten basiert, könnten die neuen Regelungen daher zu einem spürbaren Wettbewerbsnachteil führen.

Advantage Compliance – Risiken erkennen. Maßnahmen steuern.