BREXIT FAQ
Der Brexit ist Geschichte… Das Vereinigte Königreich ist am 01.01.2021 mit einem Folgeabkommen aus der EU ausgetreten. Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie in unserem FAQ zusammengestellt.
Zoll und Umsatzsteuer
Benötige ich für Lieferungen nach Nordirland weiterhin eine Gelangensbestätigung und muss ich mit meinem Kunden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer austauschen?
Ja, im Austrittsvertrag der Europäischen Union mit Großbritannien ist geregelt, dass Nordirland zoll- und umsatzsteuerrechtlich weiterhin zur Europäischen Union gehört, somit sind Verkäufe nach Nordirland „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen“.
Lieferungen nach England, Wales und Schottland sind ab 1. Januar 2021 Exporte, somit ist eine Ausfuhranmeldung und ggf. eine Versandanmeldung abzugeben. Für Waren die Sie aus England erhalten ist eine Einfuhranmeldung abzugeben.
Sowohl beim Import in England als auch beim Import in die Europäische Union sind Einfuhrabgaben zu leisten.
Wie sind Lieferungen nach England über den Jahreswechsel 2020/2021 abzuwickeln?
steuerrechtlich
Warenlieferungen der vor dem Jahreswechsel beginnen, werden steuerrechtlich als Innergemeinschaftliche Lieferung betrachtet (Art. 51 Abs. 1 Austrittsabkommen).
zollrechtlich
Für Sendungen, die als innergemeinschaftliche Lieferungen starten, aber die EU nicht vor Ablauf der Übergangsfrist verlassen, muss ein Zollverfahren gestartet werden.
EORI-Nummern
Kann ich mit meiner europäischen EORI-Nummer Import in UK abwickeln?
Nein, dies ist nicht möglich. Um Einfuhren und andere Zollvorgänge in England abzuwickeln ist eine englische Registrierungsnummer (UK-EORI) notwendig.
Gleiches gilt für Zollvorgänge in der Europäischen Union, englische Unternehmen, die in der EU Zollvorgänge tätigen möchten benötigen eine neue EORI-Nr. für die EU, ihre alte Nr. ist ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr gültig.
Unternehmen in Nordirland erhalten eine neue EORI-Nr. mit der Ländercodierung XI.
Ländercodierungen
Muss in der Ausfuhranmeldung GB oder XU als Ländercodierung für Großbritannien angegeben werden?
In allen Zollvorgängen ist auch weiterhin GB als Codierung für Großbritannien anzugeben. XI ist die Ländercodierung für Nordirland (Intrastatmeldung).
Import aus Großbritannien
Kann die Entrichtung von Einfuhrumsatzsteuer in Frankreich oder den Niederlanden vermieden werden?
Ja!
Möglichkeit 1: Eröffnung eines NCTS-Vorganges, hierfür sind die entsprechenden Bewilligungen (Zugelassener Empfänger, Verwahrlager inkl. Gesamtsicherheiten) notwendig.
Möglichkeit 2: Nutzung des Verfahrens 42 (Fiskalvertretung) mit anschließender Umwandlung in eine innergemeinschaftliche Lieferung.
Muss ab 1. Januar 2021 in England eine Einfuhranmeldung abgegeben werden?
Nein, bis 1. Juli 2021 erfolgt nur eine Anschreibung in der Buchführung des Unternehmens (Käufers UK), die Einfuhrverzollung muss innerhalb von 6 Monaten nachgeholt werden. Erst ab 1. Juli 2021 sind sowohl Einfuhranmeldung als auch Safety and Security Declarations (Vorabanmeldungen) abzugeben.
Ausnahmen bestehen für verbrauchsteuerpflichtige Waren (1.1.2021) und Lebende Tiere und Waren daraus (1.4.2021).
Für den Import wird die 10-stellige Statistische Warennummer aus dem UK-Zolltarif benötigt.
Bewilligungen
Müssen neue Bewilligungen beantragt werden?
Bitte prüfen Sie, ob Sie ggf. neue Bewilligungen bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt beantragen bzw. ob Sie bestehende Bewilligungen ergänzen müssen (z. B. Erhöhung des Referenzbetrages).
Rückwaren (Wiedereinfuhr EU)
Können Waren zollfrei in die EU zurückgeholt werden?
Innerhalb einer Frist von drei Jahren können Waren die nach England geliefert wurden, zollfrei wieder in die EU eingeführt werden. Für Waren die bis zum 31. Dezember 2021 geliefert wurden, akzeptiert die Zollverwaltung alternative Nachweise zum Ausgangsvermerk (Lieferschein oder ähnliche Unterlagen, ATLAS-Info: 1855/19).
Versandverfahren
Kann unser Kunde in England die Einfuhrabfertigung bei seinem örtlichen Zollamt durchführen?
Vorübergehende Ausfuhr nach England
Müssen für Berufsausrüstung in England Einfuhrabgaben hinterlegt werden?
Ja, alternativ können Sie aber auch das Zollpassierscheinheft Carnet A.T.A. nutzen. Dieses wird von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer für Warenmuster, Berufsausrüstung und Messegüter für Großbritannien ausgestellt.
Warenursprung und Präferenzen
Darf ich für englischen Ursprungswaren weiterhin Zollvergünstigungen nutzen?
Nein, da Großbritannien ab dem 1. Januar 2021 zollrechtliches Drittland ist, können englische Waren nicht präferenzbegünstigt weitergehandelt werden. Auch beim Einsatz von Vorprodukten als Großbritannien ist dies in der Kalkulation zu berücksichtigen. Somit werden präferenzielle Lieferantenerklärungen unwirksam.
Diese Regelungen gelten auch für Waren mit dem Ursprung Nordirland!
Aber Waren, die ich bereits im Lager habe sind doch sicherlich präferenzbegünstigt, oder?
Nein, auch Waren die sich bereits in der Europäischen Union befindet ist ab 1. Januar 2021 nicht mehr präferenzberechtigt!
Kann mir meine zuständige Industrie- und Handelskammer ein notwendiges IHK-Ursprungszeugnis für Waren aus Großbritannien ausstellen?
Ja, Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer kann ich ein Ursprungszeugnis mit dem Ursprung „Vereinigtes Königreich“ oder „Großbritannien“ ausstellen. Hierfür muss ein entsprechender Vornachweis vorgelegt werden:
- Ursprungszeugnisse mit Bescheinigung durch berechtigte Stelle
- Sonstige Handelspapiere mit Bescheinigung durch berechtigte Stellen
Abzuwarten bleibt, ob sich die Europäische Union und Großbritannien noch auch ein Handelsabkommen einigen, dies würde ggf. dazu führen, dass beim Im- und Export zwischen der EU und GB Zollvergünstigen zu tragen kommen.
Exportkontrolle und ATLAS-Unterlagencodierungen
Muss beim Export nach Großbritannien die Allgemeine Genehmigung EU001 genutzt werden?
Nein, wie bei jedem Export in ein Drittland muss auch bei der Ausfuhr nach Großbritannien ab 1. Januar 2021 geprüft werden, ob die zu exportierenden Waren von Anhang I der EG-Dual-Use-VO und der Ausfuhrliste erfasst sind!
Wenn sich nach der Prüfung ergibt, dass die Waren aufgrund Ihrer technischen Parameter militärisch nutzbar sind, ist eine Ausfuhrgenehmigung notwendig.
Hierfür kann ab 1. Januar 2021 die Allgemeine Genehmigung EU001 der EU genutzt werden. Zu berücksichtigen sind hier notwendige Melde- und Registrierungspflichten.
Sind in der Ausfuhranmeldung Unterlagencodierungen anzugeben?
Ja, im Elektronischen Zolltarif ist für Ihre Waren anhand der 8-Stelligen Warennummer zu prüfen, welche Codierungen notwendigen notwendig sind (z. B. aus der Anti-Folter-VO).
Wenn Sie in Advantage Customs die Unterlagencodierungshilfe nutzen, werden Ihnen auch hier die notwendigen Codierungen selbstverständlich angezeigt.
Diese können dann auch in den Benutzerdefinierten Aktionen hinterlegt werden.
Whitepaper zum Brexit
Wir haben für Sie ein informatives Whitepaper zum Brexit zusammengestellt. Erfahren Sie in unserem Whitepaper
- Zollabwicklung bei Ein- und Ausfuhr
- Verbote und Beschränkungen
- Warenursprünge und Präferenzen
- Irland-Frage

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