Was ist das?

EORI-Nummer

Die EORI Nummer ersetzt die deutsche Zollnummer. Sie ist für die gesamte EU gültig. Das Kürzel EORI heißt Economic Operators´ Registration-and Identification Number (deutsch: Nummer zur Registrierung-und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). Die Zollnummer EORI gilt schon seit 2009, sie trat mit der Verordnung (EG) Nr. 312/2009 in Kraft.

Verwendung der EORI Nummer

Für Zollanmeldungen sowie summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen ist die neue europäische Zollnummer anzugeben. Sie dient der Identifizierung der Beteiligten. Die Nummer ist einzigartig und wird von den jeweils zuständigen Behörden vergeben. Gegenüber Zollbehörden müssen sich Wirtschaftsbeteiligte auf der Rechtsgrundlage des UZK (Unionszollkodex) Artikel 9 in Verbindung mit der UZK-DA (Delegierte Verordnung zur-Ergänzung des UZK) Artikel 1 Nr. 18 legitimieren.

 

Wer sind Wirtschaftsbeteiligte?

Hierbei handelt es sich im Sinne der europäischen Verordnungen um alle Personen unabhängig von ihrem Wohnsitz, deren Geschäftstätigkeit in der EU oder mit EU-Staaten stattfindet und dementsprechend unter zollrechtliche Vorschriften der EU fällt. Es sind die beiden Gruppen der EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger zu unterscheiden.

  • EU-Bürger benötigen die EORI-Nummer für ihren gewöhnlichen, regelmäßigen Geschäftsverkehr und müssen sie im EU-Mitgliedsstaat beantragen, in welchem sie ihren Wohnsitz angemeldet haben (UZK Art. 9 Absatz 1).
  • Drittländische Beteiligte (Bürger mit Wohnsitz außerhalb der EU) werden von demjenigen Mitgliedstaat registriert, in welchem sie erstmals eine Entscheidung über ihren Geschäftsverkehr in der EU beantragen wollen (UZK Art. 9 Absatz 2 i.V.m. UZK-DA Art. 5 Absatz 6).

Die EORI-Nummer ist bei der Ausübung von Geschäften, die unter das Zollrecht der EU fallen, durch Wirtschaftsbeteiligte pflichtgemäß anzugeben.

Privatpersonen gelten nicht als Wirtschaftsbeteiligte, wenn sie pro Jahr maximal neun Zollanmeldungen abgeben. In diesem Fall benötigen sie keine EORI-Nummer (UZK Art. 9 Absatz 3 i.V.m. UZK-DA Art. 6). Diese Regelung gilt auch, wenn ein Dienstleister – in der Regel ein Post- oder Expressdienstleister – sie bei ihren Geschäften direkt vertritt. Eine Ausnahme hiervon machen genehmigungspflichtigen Ausfuhren, die durch das BAfA (Bundesamt für Wirtschaft-und Ausfuhrkontrolle) geprüft werden müssen. Hierfür ist EORI-Nummer auch für die Geschäfte von Privatpersonen erforderlich.

EORI-Nummer: Informationen zur Zollanmeldung

Das Merkblatt für Zollanmeldungen des deutschen Zolls verweist darauf, für wen die EORI-Nummer in den schriftlichen oder elektronischen Zollanmeldungen anzugeben ist:

  • Anmelder oder dessen Vertreter
  • Empfänger
  • Versender/Ausführer bzw. Subunternehmer

Wenn es sich um eine summarische Ein- oder Ausgangsanmeldung handelt, ist die Zollnummer EORI für diese Parteien anzugeben:

    Beförderer beim Eingang

    • Anmelder (in ATLAS-EAS: SumA-Verantwortlicher) oder Änderungsbevollmächtigter
    • Empfänger beim Eingang
    • Versender beim Ausgang

    Bei der Anmeldung zu einer vorübergehenden Verwahrung benötigen diese Parteien die EORI Nummer:

    • Gestellender
    • Verwahrer
    • Verfügungsberechtigter

    Welchen Zweck erfüllt die EORI Zollnummer?

    Die Zollnummer EORI ist ein Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen. Adressdaten des Geschäftsführenden können daraus die ihm erteilten Bewilligungen der Zollverwaltung seine Netzanbindungen einsehen, wobei die Bestimmungen des Datenschutzes greifen. Zudem ist die EORI-Nummer für die Genehmigungsverfahren des BAfA und der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft) anzugeben. Außerdem weisen Geschäftsführende damit gegenüber dem Finanzamt die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer nach, die papierlos im IT-Fachverfahren ATLAS festgesetzt wird.

    Aufbau der EORI-Nummer

    Beantragung einer EORI-Nummer

    Die Beantragung erfolgt förmlich beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion. Der Dienstort ist Dresden. Dabei entstehen keine Gebühren. Zu verwendende Formulare sind entweder der IBA (Internetbeteiligtenantrag) oder das 0870 Formular (Beteiligte | Stammdaten | EORI-Nummer). Antragsteller unterschreiben den Antrag rechtsverbindlich und senden ihn schriftlich, per Fax oder per Mail (als PDF) zusammen mit den nötigen Unterlagen an die GZD / DO Dresden / Stammdatenmanagement. Beim Öffnen der genannten Formulare finden Antragsteller eine Ausfüllanleitung. Diese enthält auch Hinweise zu den beizufügenden Unterlagen. Dazu gehören beispielsweise eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug. Die Pflichtfelder sind komplett auszufüllen. Wenn Angaben wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch nicht bekannt sind, ist das zu kennzeichnen. Diese Angaben müssen unverzüglich nachgereicht werden. Die EORI-Nummer wird in der Regel auch ohne diese Angaben erteilt, sie ist beim Nachreichen dann anzugeben. Ein Antrag muss rechtzeitig vor der Aufnahme der entsprechenden Geschäftstätigkeit gestellt werden, wenn diese unter das europäische Zollrecht fallen wird.

    Datenübermittlung der EORI-Stammdaten

    Die EORI-Stammdaten entsprechen den ATLAS-Stammdaten. Sie werden an die EU-Zollbehörde übermittelt (UZK-TDA Anhang 9 Anl. E). Dort können sie Zollbehörden von anderen europäischen Mitgliedsstaaten abfragen. Die Nummern sind auch online zu recherchieren. Sie werden durch die Stammdatenverwaltung der Generalzolldirektion im Internet veröffentlicht, wenn der Wirtschaftsbeteiligte dazu seine Zustimmung erteilt hat. Das hat den Vorteil, dass Geschäftspartner die Gültigkeit der angegebenen EORI-Nummer ermitteln können. Die Zustimmung muss nach den Vorschriften der DSGVO schriftlich erteilt werden.

    EORI-Nummer für Zweigstellen

    Wenn ein Unternehmen nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten als Zweigstellen führt, werden diese unter der EORI-Nummer des Hauptsitzes als Niederlassung registriert. Hierzu ist ebenfalls ein Antrag nötig. Das entspricht dem in jüngster Zeit in Kraft getretenen Niederlassungskonzept, für das ATLAS-Release 8.4.5 geschaffen wurde. Sollten die nicht rechtsfähigen Unternehmenseinheiten vor dem Echtbetriebsbeginn von ATLAS-Release 8.4.5 schon eine eigene EORI-Nummer erhalten haben, werden sie sukzessive an den Hauptsitz umgehängt. Bis zum Umstellungszeitpunkt müssen sie weiter die eigene EORI-Nummer verwenden. Für diese Einheiten ist kein Neuantrag auf eine Niederlassungsnummer erforderlich.

    Die EORI-Nummer im IT-Verfahren ATLAS

    Seit dem ATLAS-Release 8.4 und dem Release von AES 2.1 wird im IT-Verfahren ATLAS die EORI-Nummer für die Teilnehmer- und Beteiligtenidentifizierung verwendet. Ein weiteres Identifikationsmerkmal für die nationale Ebene ist die sogenannte Niederlassungsnummer, mit der nicht rechtsfähige Niederlassungen ihrem jeweiligen Hauptsitz zugeordnet wurden (siehe vorhergehender Punkt). Diese Nummer wird nun sukzessive durch die EORI-Nummer des Hauptsitzes ersetzt.

    EORI-Nummer nicht verwechseln

    Es gibt weitere geschäftsrelevante Nummern, die nicht mit der EORI-Nummer zu verwechseln sind. Dazu gehören:

    • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    • Codenummer
    • Steuernummer
    • Verbrauchsteuernummer

    Gerade die Codenummer ist in diesem Kontext interessant, weil sie ebenfalls für den Zoll relevant ist. Sie hat 11 Stellen mit einer Gliederung wie beispielsweise 9504 0093 00 0 und verschlüsselt die zu verzollende Ware sowie den Zollsatz und Genehmigungspflichten. Die Codenummer muss auch in Zollanmeldungen angegeben werden. Die anderen genannten Nummern sind auch für inländische Geschäfte bedeutsam und allgemein bekannt.

    EORI-Nummerninhaber aus dem Ausland

    Wenn ein Wirtschaftsbeteiligter aus dem Ausland schon Inhaber einer EORI-Nummer und gleichzeitig ATLAS-Teilnehmer ist und in Deutschland geschäftliche Tätigkeiten ausübt, für die eine EORI-Nummer nötig ist, beantragt er diese nicht in Deutschland neu. EORI-Nummern werden nur einmalig vergeben. Er sendet vielmehr seine EORI-Nummer an die Generalzolldirektion / Teilnehmermanagement, die ihren Dienstort in Weiden hat.

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