Freihandelsabkommen

Was sind Freihandelsabkommen?

Freihandelsabkommen sind Abkommen zwischen zwei oder mehr Staaten mit dem Ziel, den Handel zwischen den Ländern zu vereinfachen. Durch die Handelsabkommen werden Freihandelszonen geschaffen, in denen die Staaten untereinander keine Zölle erheben und die Menge der gehandelten Waren nicht beschränken. Im Gegensatz zu einer Zollunion können die beteiligten Länder weiterhin eigenständige handelspolitische Entscheidungen gegenüber Drittstaaten treffen. Somit ist der Protektionismus gegenüber Ländern, mit denen keine Vereinbarung besteht, weiterhin gegeben.

Weltweit haben Staaten Vereinbarungen mit einem oder mehreren Ländern über den Freihandel von Waren und Dienstleistungen getroffen. Zu den bekanntesten Freihandelsabkommen der Welt zählen:

  • EU-UK TCA: Abkürzung für EU- UK Trade and Cooperation Agreement, dem Freihandelsabkommen zwischen Europa und dem Vereinigten Königreich
  • NAFTA: Abkürzung für North American Free Trade Agreement als Freihandelszone zwischen den USA, Kanada und Mexiko
  • CPTPP: Abkürzung für Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership als Handelsvereinbarung zwischen den Ländern Australien, Neuseeland, Singapur, Kanada, Japan, Vietnam, Brunei, Chile, Malaysia, Peru und Mexiko
  • JEFTA: Abkürzung für Japan-EU Free Trade Agreement
  • CEFTA: Abkürzung für Central European Free Trade Agreement als Handelsvereinbarung zwischen sieben osteuropäischen Ländern
  • CETA: Abkürzung für Comprehensive Economic and Trade Agreement als Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada
  • AFTA: Abkürzung für ASEAN Free Trade Area als Vereinbarung zum Freihandel zwischen den südostasiatischen Staaten
  • RCEP: Regional Comprehensive Economic Partnership, das indopazifische Freihandelsabkommen

Die Verhandlungen über das geplante transatlantische Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA mit dem Namen Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) kamen nach der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten zum Erliegen, da die amerikanische Regierung den Freihandel mit der EU ausgesetzt hat.

Wenn zwei oder mehr Länder entsprechende Abkommen schließen, verzichten sie zwischen den Vertragspartnern auf Hemmnisse im länderübergreifenden Handel. Zölle und sogenannte nicht tarifäre Handelshemmnisse, wie Importquoten, Designvorschriften oder andere Außenhandelsbeschränkungen, werden zwischen den beteiligten Staaten abgeschafft. Wenn die Länder außerdem eine Zollunion bilden, setzen sie zusätzlich gemeinsame Zölle und Importbeschränkungen für Produkte aus nicht beteiligten Ländern fest. Dem Abschluss eines Handelsabkommens gehen lange Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern voraus, die sich über Jahrzehnte hinziehen können.

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Wie entsteht ein Freihandelsabkommen?

Wenn ein Unternehmen seine Produkte nicht nur im Inland verkaufen möchte, muss es beim Export mit Zöllen und Handelsbeschränkungen rechnen. Um den Außenhandel zu erleichtern, wenden sich die Exporteure an ihre Regierung mit der Bitte um Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen mit bestimmten Staaten. Auch Importeure treten mit der Bitte an ihre Regierung heran, um einfacher und günstiger Rohstoffe und fertige Produkte einführen zu können.

Die Regierungen haben ebenfalls ein Interesse an internationalen Vereinbarungen. Der globale Handel kann die einheimische Wirtschaft unterstützen. Das führt zu Kostensenkungen bei den Unternehmen, sichert Arbeitsplätze und sorgt für Wählerstimmen bei der nächsten Wahl. Exportnationen, wie Deutschland, sind außerdem auf die Warenausfuhr angewiesen. Für andere Länder bedeutet der Export vor allem Deviseneinnahmen, die zum Kauf von Rohstoffen und Nahrungsmitteln benötigt werden, die im eigenen Land knapp sind.

Handelsabkommen sorgen für den globalen Handel von Waren und Dienstleistungen. Wenn Produkte im Ausland verkauft werden sollen, müssen Einfuhr und Ausfuhr der Waren erlaubt sein und die Preise dürfen sich durch Zollabgaben nicht erhöhen. Dazu schließen die beteiligten Staaten detaillierte Vereinbarungen. Die Verträge beinhalten zahlreiche Entscheidungen zur Erleichterung des freien Handels. Neben einer Liste der zollfreien Produkte vereinbaren die Staaten weitere Maßnahmen, um Hemmnisse in internationalen Handelsbeziehungen abzubauen und für einen regen Export und Import zu sorgen.

Wie werden Handelshemmnisse abgebaut?

Eines der Ziele eines Handelsabkommens ist der Abbau von Hemmnissen im länderüberschreitenden Handel. Dabei unterscheiden die Staaten zwischen tarifären und nicht tarifären Hemmnissen.

Zu den tarifären Hemmnissen gehören:

  • Exportsteuer oder Ausfuhrzoll
  • Importsteuer oder Einfuhrzoll
  • Subventionen für Importe und Exporte

Hier eine Aufstellung der wichtigsten nicht tarifären Hemmnisse:

  • rechtliche Bestimmungen
  • technische Vorschriften
  • Designvorgaben
  • Sicherheitsstandards
  • Exportbeschränkungen
  • Lebensmittelrecht und Arzneimittelrecht
  • Zulassungsbedingungen für Maschinen und Fahrzeuge

Wenn zwei oder mehr Staaten den Protektionismus des eigenen Landes lockern und eine Vereinbarung über den Freihandel treffen möchten, müssen die oben genannten Handelshemmnisse beseitigt oder abgeschwächt werden. Dazu verhandeln entweder einzelne Länder miteinander oder die EU übernimmt die Verhandlung für alle Mitgliedsstaaten.

Im Mai 2017 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Gutachten festgelegt, dass neue Vereinbarungen über den Freihandel nicht mehr sowohl von der Europäischen Union als auch von sämtlichen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden müssen. Vereinbarungen über Investitionsschutzabkommen kann die EU ebenfalls alleine treffen. Nur wenn es sich bei Teilbereichen um eine gemischte Zuständigkeit handelt, müssen die einzelnen Länder dem Abkommen ausdrücklich zustimmen. Ein Beispiel für eine gemischte Zuständigkeit ist das Comprehensive Economic and Trade Agreement oder Canada-EU Trade Agreement (CETA), das bisher von 14 EU-Staaten ratifiziert wurde. Die übrigen Staaten müssen der Vereinbarung noch zustimmen. Bis dahin ist CETA vorläufig in Kraft getreten.

Was ist der Unterschied zu Präferenzabkommen?

Bei einem Präferenzabkommen gewährt ein Staat einem anderen Land Zollfreiheit und andere Vergünstigungen. Es bestehen sowohl einseitige Präferenzabkommen als auch gegenseitige Vereinbarungen. Die Regelungen werden entweder von einzelnen Regierungen mit bestimmten Ländern getroffen oder die EU trifft Vereinbarungen mit ganzen Ländergruppen. Dabei unterscheiden die Beteiligten zwei Präferenzformen:

  • Freiverkehrspräferenz: Bereits verzollte und versteuerte Waren müssen im Empfängerland nicht noch einmal verzollt werden.
  • Ursprungspräferenz: Nach der Ursprungsregel müssen die Waren in vorgeschriebenen Arbeitsschritten bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Außerdem muss sich der Ursprung der Produkte nachweisen lassen. Dann erfolgt die Einfuhr der Waren entweder zollfrei oder zollbegünstigt.

Deutschland unterhält ein allgemeines Präferenzsystem mit circa 80 Entwicklungsländern. Auch mit weiteren Ländern und Ländergruppen weltweit wurden Präferenzabkommen geschlossen. Unternehmer können sich über die sogenannten Präferenzräume erkundigen. Dort sind die einzelnen Länder mit Zollfreiheit oder besonderen Bedingungen für den Import und Export von Waren und Dienstleistungen aufgeführt.

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Welches ist der richtige Präferenznachweis beim Export?

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Welche Freihandelsabkommen unterhält die EU?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie teilt auf seiner Homepage mit, dass die Europäische Union Handelsabkommen mit mehr als 30 Ländern unterhält. Einige der Abkommen bestehen seit den 1970er-Jahren. Um globale Handelsbeziehungen zu erleichtern, kommen regelmäßig neue Vereinbarungen hinzu. Die Liste wird ständig aktualisiert und um die jüngsten Abschlüsse ergänzt. Dazu zählen:

Die Verhandlungen über ein neues Abkommen ziehen sich unter anderem deshalb so lange hin, weil die Verhandlungspartner auch eine Einigung über die Einhaltung und den Schutz bestimmter Standards finden müssen. Vor allem die Themen Umweltschutz, Arbeitsrecht, Datenschutz und öffentliche Daseinsvorsorge werden in den verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt und müssen angepasst werden.

Welche Vorteile bieten Freihandelsabkommen?

Der Freihandel bietet Unternehmen, Verbrauchern und Staaten diese Vorteile:

  • vereinfachter Austausch von Waren und Dienstleistungen
  • sinkende Preise
  • größere Absatzmärkte
  • mehr Arbeitsplätze
  • steigendes Wirtschaftswachstum
  • höhere Steuereinnahmen
  • internationaler Transfer von Technologie und Know-how
  • Abbau von Bürokratie
  • Friedenssicherung

Wenn ein Unternehmen seine Produkte zollfrei und unbürokratisch im Ausland verkaufen kann, vergrößert sich der Absatzmarkt und Umsatz und Gewinn steigen. Das sichert Arbeitsplätze und sorgt für höhere Steuereinnahmen im Heimatland. Durch die größere Produktion können die Waren sowohl im Inland als auch im Ausland günstiger angeboten werden. Davon profitieren die Verbraucher und der steigende Absatz sorgt für ein beständiges Wirtschaftswachstum.

Das Importland kommt in den Genuss neuer Technologie und neuartiger Produkte. Je mehr sich die geschäftliche Beziehung zwischen den Staaten vertieft, umso stabiler ist das Verhältnis zueinander. Die Gefahr von Auseinandersetzungen sinkt, wenn ein Land darauf angewiesen ist, bestimmte Produkte oder Rohstoffe von einem anderen Land zu erhalten. Trotz der zahlreichen Vorteile gibt es auch Kritiker des Freihandels, die auf die damit verbundenen Nachteile hinweisen.

 

Gibt es auch Nachteile?

Kritiker weisen vor allem auf diese Nachteile von globalen Handelsbeziehungen hin:

  • Abbau von Arbeitsplätzen in weniger entwickelten Ländern
  • Ausnutzung von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen
  • Diebstahl von fremder Technologie und Nachahmungen
  • schlechte Arbeitsbedingungen in einigen Staaten

Bei der Verhandlung über den freien Handel mit einem anderen Land müssen die Politiker sämtliche sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen bedenken und versuchen, eine Übereinstimmung zu finden. Wenn ihnen das gelingt, profitieren sowohl die Bürger als auch die Unternehmen in den einzelnen Ländern von den Vorteilen.

Wie profitieren Unternehmen vom Freihandel?

International tätige Anbieter können die offenen Märkte nutzen, um Kosten zu senken. Großbetriebe verfügen häufig über eine eigene Auslandsabteilung, die für den Versand und die Verzollung der Waren zuständig ist. Sobald ein Handelsabkommen mit dem Importland getroffen wurde, fallen die Zölle weg und auch die Bürokratie für die Logistik reduziert sich erheblich. Das führt zu weniger Zeitaufwand für den Exporteur, der dadurch Kosten spart.

Auch Importeure profitieren von offenen Märkten. Waren oder Rohstoffe können durch den Wegfall der Zollkosten und durch vereinfachte Einfuhrformalitäten günstiger und schneller eingeführt werden. Dadurch können die eigenen Produkte zügiger hergestellt und an die Käufer ausgeliefert werden. Das sorgt für mehr Kundenzufriedenheit und steigert den Umsatz. Wenn außerdem Sicherheitsstandards oder technische Anforderungen angeglichen werden, kann der Importeur mehr ausländische Produkte in seinen Bestand aufnehmen, die den deutschen Bestimmungen entsprechen. Das größere Angebot akquiriert neue Kunden und erhöht ebenfalls den Umsatz.

 

Welche Vorteile bieten sich für den Mittelstand?

Auch für den Mittelstand ergeben sich Vorteile, wie unter anderem die Vereinbarungen JEFTA mit Japan oder EVFTA zwischen der EU und Vietnam (EV) zeigen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind die Arbeitgeber von circa zwei Drittel aller Arbeitnehmer in Deutschland. Die Absatzmärkte in Asien waren für diese Unternehmen bisher kaum zu erreichen. Häufig fehlt das entsprechend ausgebildete Personal, um die aufwendigen rechtlichen und administrativen Bedingungen von Außenhandelsgeschäften zu erfüllen. Außerdem müssen die Unternehmen die Zollkosten entweder auf den Verkaufspreis aufschlagen oder von ihrem Gewinn abziehen. Aus diesem Grund war der asiatische Markt für KMU bisher nicht sehr interessant.

Das hat sich mit JEFTA und EVFTA geändert. KMU können nun zollfrei Waren aus Asien importieren oder ihre Produkte auf dem asiatischen Markt anbieten. Dabei müssen die Unternehmen aber beachten, dass nicht alle Zollabgaben mit Beginn der Handelsvereinbarung wegfallen. In der Regel ist eine stufenweise Anpassung vorgesehen, die sich über mehrere Jahre hinzieht. Häufig profitieren zunächst nur bestimmte Waren vom Zollabbau. Die Warenliste kann sich jedoch ändern und zu einem späteren Zeitpunkt erweitert werden. Darum sollten sich KMU regelmäßig über die laufenden Verhandlungen und neuen Beschlüsse zu offenen Märkten in aller Welt erkundigen.

Nach Abschluss eines Übereinkommens und dem Wegfall von Handelsbeschränkungen sollten KMU die Chance nutzen, neue Absatzmärkte in Asien oder Übersee zu erkunden. Mit einem erfahrenen Logistikpartner an ihrer Seite können KMU ausländische Geschäftspartner beliefern und so Umsatz und Gewinn steigern!

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