Der Brexit ist Realität

Das Vereinigte Königreich hat zum 01.01.2021 seinen Austritt aus der EU endgültig abgeschlossen. Damit ist das Großbritannien nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion, sondern ein Drittland. 

Wir erläutern auf unserer Themenseite, wer vom Brexit betroffen ist und welche Änderungen der Brexit mit sich gebracht hat. 

Elementare Änderungen in allen Bereichen

Der Brexit hat den Warenverkehr zwischen Europa und Großbritannien elementar verändert. Unternehmen aus allen Branchen mussten sich auf diese neue Situation einstellen. Egal ob Handel, E-Commerce, Industrie, Pharma, Spedition oder Agrar – für alle Unternehmen haben sich Änderungen ergeben.

Denn unabhängig vom am 29.12.2020 geschlossenen Brexit Abkommen gilt:

Seit 01. Januar 2021 gelten neue Zollbestimmungen für den Handel mit Großbritannien. Es ist eine europäische EORI-Nummer für Im- und Exporte verpflichtend. Export- und Importverbote für chemische Produkte, Abfall- und Dual-Use-Güter gelten jetzt auch für UK. 

Das Handelsabkommen zwischen der EU und UK verhindert zwar, dass auf Waren mit präferentiellem Ursprung EU beziehungsweise UK Zölle erhoben werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der präferentielle Ursprung auch nachgewiesen kann. Ist kein Ursprung nachweisbar oder handelt es sich um Ursprungswaren anderer Länder, fällt trotz des Abkommens Zoll an.

Brexit - UK verlässt die EU

Freihandelsabkommen EU-UK

Auf unserer Infoseite finden Sie die wichtigsten Punkte aus dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.

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Sie wünschen

Wir haben die wichtigsten Fragen zur Umstellung für Sie beantwortet

Sind Sie vom Brexit betroffen?

Erfüllen Sie eins oder mehrere der folgenden Kriterien?

  • Wir liefern Waren nach Großbritannien oder erbringen dort Dienstleistungen
  • Wir erhalten Waren oder Dienstleistungen aus Großbritannien
  • Wir haben Materialien oder Erzeugnisse aus Großbritannien in unserer Lieferkette
  • Wir haben bestehende Verträge mit britischen Vertragspartnern
  • In meinem Unternehmen gibt es Warenströme zwischen Großbritannien und einem weiteren EU-Mitgliedstaat (nicht zwingend Deutschland)
  • Ich bin Speditionsunternehmer oder befördere Waren nach oder durch Großbritannien
  • Wir arbeiten mit britischen Wirtschaftsprüfern zusammen
  • Wir entsenden regelmäßig Mitarbeiter nach Großbritannien
  • Wir planen oder tätigen Investitionen in Großbritannien
  • Wir nutzen Kennzeichnungen (z. B. CE) aus Großbritannien

Dann Sie sind vom Brexit betroffen und sollten sich weiterführend mit dem Thema beschäftigen. Einige Informationen rund um das Thema Zoll und Außenhandel haben wir für Sie zusammengefasst. Breit gefächerte Hilfestellung kann die kostenfreie Checkliste Are you ready for Brexit” der Industrie- und Handelskammer sein, die 18 Themen aufgreift, die Sie berücksichtigen und für sich strategisch bewerten sollten.

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In unserem OnDemand Info-Webinar erläutern wir Ihnen Hintergründe zum Brexit.

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Whitepaper zum Brexit

Wir haben für Sie ein informatives Whitepaper zum Brexit zusammengestellt. Erfahren Sie in unserem Whitepaper

  • Zollabwicklung bei Ein- und Ausfuhr
  • Verbote und Beschränkungen
  • Warenursprünge und Präferenzen
  • Irland-Frage
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