Am 7. Dezember 2020 hat Rat der Europäischen Union (EU) ein Paket von 21 Beschlüssen verabschiedet, um den Handel zwischen der EU und den Nachbarländern in der Pan-Europa-Mittelmeer-Region zu steigern. Diese Beschlüsse bedeuten, dass die EU und 20 Handelspartner in der Region ihre Freihandelsabkommen aktualisieren werden, indem sie die Ursprungsregeln modernisieren, um sie flexibler und unternehmensfreundlicher zu gestalten.

Jordanien – Neue „alternative“ Regeln ab 1. September 2021

Ab 1. September 2021 tritt das erste aktualisierte Abkommen mit Jordanien in Kraft (Amtsblatt der EU Nr. L 164 vom 10. Mai 2021). Das bestehende Ursprungsprotokoll Nr. 3 (Amtsblatt der EU Nr. L 209 vom 31. Juli 2006) wird ab 1. September 2021 durch das regionale Übereinkommen ersetzt (Amtsblatt der EU Nr. L 54 vom 25. Februar 2013).

Besonderheit:

Laut Artikel 2 des Protokolls mit Jordanien (L 164 v. 10. Mai 2021) besteht auch die Möglichkeit, alternativ geltende Ursprungsregeln zu nutzen.

Somit haben Unternehmen ab 1. September 2021 also die Wahlmöglichkeit zwischen den geltenden Ursprungsregeln (regionales Abkommen) oder den alternativ geltenden Ursprungsregeln, deren Text auch dem Amtsblatt der EU Nr. L 164 vom 10. Mai 2021 entnommen werden kann.

In Advantage Compliance besteht somit zukünftig die Möglichkeit, zwischen den beiden Rechtsgrundlagen (regionales Übereinkommen und alternative Ursprungsregeln) in der Präferenzkalkulation zu wählen. Wir informieren Sie rechtzeitig über die Bereitstellung dieser Anpassung in unseren dbh Mitteilungen.