Wir haben schon mehrfach über die anstehende Änderung des Artikels 84 DelVO berichtet. Hintergrund hierfür ist, dass der gegenwärtig gültige Rechtstext vorsieht, dass der Wirtschaftsbeteiligte das Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel zur eventuellen Begleichung des von der Sicherheitsleistung nicht abgedeckten Teils des Referenzbetrages nachweisen kann. Dies würde im schlimmsten Fall – also bei Befreiung von der Sicherheitsleistung gemäß Artikel 84 Absatz 3 – bedeuten, dass hier eine umfangreiche finanzielle Absicherung des gesamten Referenzbetrages organisiert werden muss.

Um diese ungünstige Regelung für die Wirtschaftsbeteiligten zu entschärfen, hat die deutsche Delegation mit der Unterstützung diverser Mitgliedstaaten und Wirtschaftsverbände die Streichung dieser Anforderung bei der Kommission beantragt. Darauf folgte eine sehr lebendige Diskussion über mehrere Runden und verschiedenste Gremien zu dieser Thematik. Der durch Deutschland vorgeschlagene pragmatische Ansatz fand zwar große Unterstützung, aber eben nicht von allen Mitgliedstaaten und in letzter Instanz auch nicht von der Kommission. Jedoch war dies der Start für die Suche nach einem für alle Seiten akzeptablen Kompromiss. Der neue Text liegt nun vor und befindet sich bereits im internen Konsultationsverfahren, an dem die betroffenen EU Abteilungen (z.B. TAXUD, Budget, OLAF, Legal Service, etc.) beteiligt sind.

Vorschlag zur Neufassung

Inhaltlich besteht die Änderung aus folgender Formulierung bzw. Anpassung
Die jeweiligen Texte in Artikel 84 Absatz 1 (f) = 50 % Reduzierung  / 2 (g) = 30 % Reduzierung / 3 (l) = Befreiung werden gestrichen.

Dafür werden im Artikel 84 DelVO zwei neue Absätze eingefügt:

4.
To decide on the level of reduction of the comprehensive guarantee or on the guarantee waiver, the assessment of the sufficient financial standing as referred to in paragraphs 1 (e), 2 (f) and 3 (k) shall include, in particular, an assessment of the ability of the applicant to fulfil his obligations of paying his customs debts and other charges which may be incurred and for which the reduced amount of the guarantee would prove insufficient.

When carrying out the assessment referred to in the first subparagraph, customs authorities may take into account the risk of incurrence of those customs debts and other charges in relation, inter alia, to the volume and type of customs related business activities of the economic operator and to the type of goods for which the guarantee is required.

5.
If the condition on sufficient financial standing has already been assessed as a modality for the application of the criterion referred to in Article 39(c) of the Code, it shall not be re-examined, in accordance with Article 38 (5) of the Code. It can only be evaluated for the purpose of granting of an authorisation to use a comprehensive guarantee with a reduced amount or a guarantee waiver.

Dies ist der aktuelle Textvorschlag, der nun erneut diskutiert wird. Es handelt sich demnach immer noch um eine vorläufige Version, die nicht abschließend angenommen ist. Termine für den Abschluss der Diskussion stehen noch nicht fest.

Schlüsselelemente der Neufassung

  • Es wird grundsätzlich weiterhin auf die finanzielle Solvenz geprüft
  • Neu ist, dass im Rechtstext für die Ermittlung der finanziellen Stärke beschrieben ist, dass eine Risikobewertung einfließen soll; diese soll dann das Verhältnis zwischen einer möglichen Entstehung der Zollschuld und der tatsächlichen Aktivitäten des jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten, sowie die Art der Waren ausloten
  • Außerdem soll bei AEOs  keine weitere Prüfung zu dieser Anforderung erfolgen, sofern dies im Rahmen der Erteilung des AEO Status bereits durchgeführt wurde

Über die weiteren Entwicklungen dazu halten wir Sie auf dem Laufenden.