Für eine genaue Beurteilung der jeweiligen Zollanmeldung ist es unter Umständen unabdingbar, dass die Daten durch die Vorlage der dazu gehörigen Dokumente nachgeprüft werden können. Der Zoll fordert diese nötigen Dokumente im Rahmen seiner Annahmeentscheidung regelmäßig elektronisch an. Die damit verbundene eventuelle Zeitverzögerung kann durch die Nutzung einer in der Zollsoftware Advantage Customs geschaffenen Funktionalität vermieden werden.

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Einfache Bedienung: Mit dem Setzen eines Häckchens in der Zollsoftware von dbh können Sie alle notwendigen Dokumente für den Zoll bereitstellen.

Unterlagen einfach für den Zoll bereitstellen

Insbesondere weniger „kritische“ Unterlagen wie z. B. Rechnungen können hiermit an eine zentrale, geschützte Stelle innerhalb der dbh Infrastruktur „hochgeladen“ werden und ein Link dem Zoll innerhalb der Zollanmeldung (Zusätzliche Angaben zur Anmeldung bzw. Positionszusatz) mitgeteilt werden. Durch die Nutzung des Links aus der Anmeldung bekommt der Zollbeamte dann Zugriff auf die dbh Cloud (Übernahme der URL des Links in seinen Browser)  und kann dort die vorhandenen bzw. elektronisch zur Verfügung gehaltenen Unterlagen nach Eingabe der ATLAS Registriernummer begutachten. Der Zoll muss diese notwendigen Dokumente nicht erst anfragen, sondern hat diese direkt zur Verfügung. Die Entscheidung des Zolls kann so schneller erfolgen, ohne das in den meisten Fällen eine Anforderung noch nötig wäre.

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Über ein Webportal von dbh können Dokumente vom Zoll einfach und sicher abgerufen werden.

Viele Zollämter offen für neue Technologie

Es handelt sich hierbei um eine rechtlich nicht bindende Vorgehensweise. Der Zoll ist nicht grundsätzlich zur Nutzung dieser Unterlagenprüfungsmethode angehalten. Es ist also eine individuelle Abstimmung zwischen dem Sender der Zollanmeldung und seinem zuständigen Zoll zur Nutzung dieser Funktion notwendig. Diverse Zollämter sehen darin jedoch eine Möglichkeit, auch Ihren Arbeitsfluss effektiver zu gestalten. Jedoch nochmals der Hinweis, dass eine bilaterale Vereinbarung zwischen dem jeweilig betroffenen Zollbeteiligten und seinem Zollamt Voraussetzung ist.

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Durch die Eingabe einer Registriernummer können alle zugehörigen Dokumente einfach abgerufen werden.