Mitte November lagen noch keine Informationen über die Anpassungen bei Ländercodes in Zollanmeldungen für Großbritannien, Nordirland und die britischen Sondergebiete vor (wir berichteten). Mittlerweile liegen diese Informationen vor.

Brexit: Ländercodes veröffentlicht 1

TARIC/EZT/Codierungen

Um nach dem Ende der Übergangsphase zwischen Nordirland und dem Vereinigten König reich unterscheiden zu können, wird eine neue Ländercodierung eingeführt:

  • XI: Vereinigtes Königreich (Nordirland).

Der Ländercode „GB“ (Vereinigtes Königreich) bleibt erhalten und bezieht sich je nach Kontext entweder auf das gesamte Gebiet des Vereinigten Königreichs oder auf das gesamte Gebiet des Vereinigten Königreichs ohne Nordirland.

Darüber hinaus ist in den TARIC-Daten der Ländercode „XU“ (“Vereinigtes Königreich (ohne Nordirland)”) vorhanden. Dieser Ländercode ist nicht in Zollanmeldungen zu verwenden.

Bei der Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr

  • aus Großbritannien (GB) oder
  • von den britischen Kanalinseln (Alderney, Jersey, Guernsey, Sark, Herm und Les Minquires) sowie der Isle of Man (GB) oder
  • aus den britischen Überseegebieten Anguilla (AI), Bermuda (BM), Falklandinseln (FK), Südgeorgien und die südlichen Sandwichinseln (GS), Britisches Territorium im Indischen Ozean (IO), Kaimaninseln (KY), Montserrat (MS), Pitcairn-Inseln (PN), St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha (SH), Britische Jungferninseln (VG) sowie Turks- und Caicosinseln (TC)

werden ab 1. Januar 2021 die Drittlandszollsätze angewendet. Das Vereinigte Königreich (ohne Nordirland) wird wie jedes andere Drittland behandelt, mit dem die EU keine präferenziellen Handelsbeziehungen unterhält oder ein Zoll- oder sonstiges Abkommen oder entsprechende Vereinbarungen hat. Dies gilt auch für die überseeischen Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich unterhalten. Des Weiteren sind bei der Ein- oder Ausfuhr die Anmelde- und Vorlagepflichten für Dokumente nach dem Außenwirtschaftsrecht, Marktordnungsrecht sowie für Verbote und Beschränkungen gemäß TARIC/EZT anzuwenden