Der Fahrplan für die Neubewertung der Bewilligungen im Rahmen des Unionszollkodex (UZK) hat eigentlich vorgesehen, dass die Bewilligungen bis Ende April 2019 alle neu bewertet werden. Derzeit kommt es beim Ausdruck der neuen Bewilligungen zu technischen Schwierigkeiten. Die Bekanntgabe der neuen Bewilligungen verzögert sich daher. Eigentlich sollte die Neubewertung der Bewilligungen bis zum Stichtag 01. Mai 2019 umgesetzt sein. Bis zur Bekanntgabe der neuen Bewilligungen behalten alte Bewilligungen ihre Gültigkeit.
Der neue Zeitplan zur Bekanntgabe der Bewilligungsnummern sieht wie folgt aus:
Verfahren | Bekanntgabe | Verwendung Bewilligungsnummer im Zollsystem ATLAS |
Zolllager | im April 2019 | ab 01. 2019 erforderlich |
Verwahrungslager | ab Mai 2019 | ab Bekanntgabe der Bewilligungsnummer muss diese verwendet werden, wenn diese zum 1. Mai nicht bekannt ist, ist die Angabe “OHNE” erforderlich |
alle anderen Zollverfahren mit Bewilligungen | ab Mai 2019 | Verwendung der bisherigen Bewilligungsnummer bis zur Bekanntgabe der neuen |