Das REX System ist seit dem 1. Januar 2017 im Echtbetrieb und sichert die Anerkennung des präferentiellen Ursprungs für begünstigte Länder des „Allgemeinen Präferenzsystems (APS)“. Dabei sind drei Zeitblöcke für die Teilnahme am REX System verhandelt worden: als Starttermine sind jeweils der 1. Januar 2017, 2018 und 2019 festgeschrieben worden.

Damit haben die APS Länder, die sich gegenüber der EU dazu verpflichtet haben mit der Registrierung und Nutzung des Systems zu einem der drei Starttermine zu beginnen, einen einjährigen Übergangszeitraum sich vom Papierverfahren zu trennen. Zusätzlich zu der generell geregelten Übergangsfrist können die betroffenen Länder jedoch eine Verlängerung um weitere 6 Monate individuell bei der EU Kommission beantragen.

Wichtig zu wissen

Die EU sieht als Datum der effektiven Anwendung des REX Systems das Datum an, welches aktiv vom jeweiligen APS Staat gemeldet wurde. Hat der jeweilige Staat nichts aktiv gemeldet und auch keine Verlängerung beantragt, so gilt für diesen Staat als Beginn der 1. Januar 2017!

Innerhalb der Übergangsfrist ist sowohl die Nutzung der Form A Nachweise, als auch die REX Registrierung anwendbar (also eines von beiden Nachweistypen).

Sollte jedoch für den jeweiligen Staat die Übergangsfrist abgelaufen sein, so ist die Anerkennung von Form A Nachweisen nicht mehr zulässig. Die Kommission ist derzeit intern in einer Diskussion, wie bei einer „verspäteten“ nicht angezeigten operativen Teilnahme am System bezüglich rückwirkender Anerkennung von Form A vorgegangen wird (also eventuelle Erstattungen). Die Entscheidung dazu wird bis zum Sommer erwartet.

Prüfungsunterstützung in Advantage Customs

Die Prüfung der REX Registrierungen kann über das EU Webportal (http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/rex_validation.jsp?Lang=en) erfolgen, dbh stellt jedoch selbstverständlich eine Lösung innerhalb von Advantage Customs bereit.

Mit Advantage Customs 15 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Geschäftspartner direkt aus der Zollsoftware über die Stammdaten im EU-Webportal zu prüfen. Darüber hinaus finden Sie ab Advantage Customs 15 im Einfuhrbearbeiter/WR den zusätzlichen Reiter „Ursprungserklärung“. Dieser unterstützt Sie bei der richtigen Codierung Ihrer Einfuhrvorgänge.