Mit Advantage Customs und SAP

Gelangensbestätigung erstellen, verwalten und versenden

SAP PartnerWir haben unsere Zollsoftware Advantage Customs um ein Feature erweitert, mit dem Sie Gelangensbestätigungen ganz einfach erstellen, versenden, verwalten und mahnen können. Je nach Bedarf stellen wir Ihnen die Funktion als SAP-Plug-In oder Schnittstelle zur Integration in Ihre Systemlandschaft zur Verfügung.

Funktionsumfang

Gelangensbestätigungen können direkt aus Advantage Customs beziehungsweise SAP heraus erzeugt werden.

Zu jedem manuell erfassten oder über bereitgestellte Daten generierten GB-Vorgang wird ein PDF-Dokument (GB-Dokument) zur Übergabe an den Empfänger erzeugt.

Dieses PDF-Dokument enthält neben den Daten der Versendung (Absender, Abnehmer, Datum, Warendaten) die Rahmendaten des Vorgangs (Vorgangsnummer, Datum, Empfänger-E-Mail-Adresse,…).

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Ihre Vorteile

  • Einhalten der gesetzlichen Nachweispflichten (UStD) inklusive Umsatzsteuer-ID-Prüfung
  • Transparente Status-Anzeige
  • Vollständige Integration in Advantage Customs bzw. SAP
  • Hohe Flexibilität hinsichtlich Vorbelegen
  • Revisionssichere Dokumentenablage
  • Beschleunigte Abwicklung beim Kunden

Abläufe automatisieren

Muster einer GelangensbestätigungMit der Nutzung des E-Mail-Versandes und des GB-Portals können Sie Ihre Prozesse automatisieren und vereinfachen.

An den Empfänger wird per E-Mail eine Aufforderung zur Bestätigung übersandt. Die Mail enthält:

  • einen Link zum GB-Portal („Quick-Link“), auf der der Abnehmer das Gelangen bestätigt oder ablehnt,
  • Information über Rahmendaten und die Aufforderung zur Bestätigung.

Das Dokument der Gelangensbestätigung kann über den Quick-Link im Gelangensbestätigungs-Portal heruntergeladen werden.

Umsatzsteuer-ID-Prüfung

Unsere Zusatzfunktion, damit Sie auch weiterhin die Anforderungen für umsatzsteuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen einhalten:

  • Tagesaktuelle Vorgangsprüfung
  • Einfache USt-ID-Abfragen über die Datenbank des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) aller ausländischen USt. IDs
  • Darstellung der Anfragen und Antworten im Gelangensbestätigungsvorgang
  • Archivierung elektronisch quittierter Ergebnisse zur Gelangensbestätigung
  • Suchfunktion und Statusverfolgung
  • Änderungshistorie

Sie haben Interesse?

Volle Flexibilität – egal ob Einzel- oder Sammelbestätigung

Ob Sie Gelangensbestätigungen für jeden Transport einzeln einreichen oder quartalsweise Sammelbestätigungen abgeben möchten, bleibt Ihnen überlassen. Der Gesetzgeber akzeptiert beide Möglichkeiten.

  • Umsatzsteuer-ID-Nrn. Prüfung
  • Erzeugen von Gelangensbestätigungen
  • Verwaltung und Monitoring von Gelangensbestätigungen
  • Einlesen eingehender Gelangensbestätigungen
  • Statusverwaltung und Statusverfolgung
  • Einstellbare Mahnfunktionen für nicht bestätigte Gelangensbestätigungen
  • Stammdatenverwaltung der Geschäftspartner
  • Mehrsprachenfähigkeit (Deutsch, Englisch, Französisch, weitere Sprachen auf Anfrage)
  • Erzeugung von Einzel- oder Sammelbestätigungen
  • Archivierung der elektronisch quittierten Gelangensbestätigungen
  • Such- und Druckfunktion

Ist eine Gelangensbestätigung Pflicht?

Die Gelangensbestätigung (GB) kam, nach intensiven Diskussionen und einer Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (gemäß §17a UStDV), zum 01.10.2013. Seit diesem Zeitpunkt gelten Gelangensbestätigungen unter anderem als Nachweis für alle Transportarten. Und man kommt nicht darum herum, sich mit der Nachweispflicht zur Umsatzsteuerbefreiung bei innereuropäischen Beförderungen auseinanderzusetzen.

Hintergrundwissen zur Gelangensbestätigung

Die Gelangensbestätigung wurde zum 01.01.2012 eingeführt und sollte die bis dahin geltende Nachweisführung ablösen. Allerdings kam es zu zahlreichen Protesten aus der Wirtschaft, die zu einer Neuregelungen der umstrittenen Fassung der zugrunde liegenden Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung führte. Seit dem Stichtag, 01.10.2013, gilt die Gelangensbestätigung als Nachweis für alle Transportarten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Alternativnachweise sind möglich, wenn Dritte, zum Beispiel Spediteure, in den Transportvorgang eingeschaltet sind.

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