Zollverfahren vor Gestellung: Die automatische Gestellungsmitteilung

9. Okt 2014 | Business Intformation & Tracking, Hafenwirtschaft, Zoll & Außenhandel, Zollsoftware

Bis zu 30 Tage vor Ankunft des Schiffes kann die Zollanmeldung vor Gestellung (ZvG) abgegeben werden – also noch bevor die Waren physisch am Terminal abgestellt wurden. Sind diese dann eingetroffen, benötigt der Zoll eine Gestellungsmitteilung, damit aus der ZvG eine endgültige Zollanmeldung wird und die Sendung in das Zollfolgeverfahren überlassen werden kann.

Soweit die Theorie. Die dbh Logistics IT AG hat die Praxis mit der Anwendung BIT stark vereinfacht. Die Auskunftsplattform Business Information and Tracking liefert eine Vielzahl von Daten zu Containern und unterstützt den Anwender so im Import- und Exportprozess. Neu hinzugekommen ist hier die automatisierte Gestellungsnachricht an den Zoll Bremerhaven bei der Zollanmeldung vor Gestellung (Modul Zoll). Direkt nach dem Löschen des Containers übermittelt BIT die notwendigen Daten an den Zoll, so dass aus der vorzeitigen Zollanmeldung auf schnellstmöglichem Weg eine endgültige Zollanmeldung wird. In der Regel können die Waren so ohne Verzögerung weitertransportiert werden.

Mit seinen drei Modulen Status, Zoll und Transport ist BIT ein umfassendes und effizientes Planungs- sowie Auskunftstool für Importeure, Speditionen und Fuhrunternehmen. Neben dem Abrufen von Informationen und Status aus allen großen deutschen Seehäfen, können über Business Information and Tracking auch verschiedene Aktionen zu Containern, wie die automatisierte Gestellungsnachricht im Freihafen Bremerhaven, ausgelöst werden.

Als Webanwendung steht BIT überall und rund um die Uhr für einen automatisierten Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten und eine wirtschaftlichere Abfertigung der Hinterlandprozesse zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dbh.de/bit-tool oder direkt beim dbh Vertriebsteam unter +49 421 30902-700 oder sales@dbh.de.

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